Neuer Referentenentwurf stärkt Pensionskassen durch Flexibilität

Die Bundesregierung hat mit dem neuen Referentenentwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes II (BRSG II) einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung gemacht. Insbesondere Pensionskassen profitieren von den Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz. Eine zentrale Neuerung besteht darin, dass vorübergehende Unterdeckungen des Sicherungsvermögens unter bestimmten Bedingungen aufsichtsrechtlich zugelassen werden. Dr. Friedemann Lucius vom Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS) lobt diese Anpassungen, da sie den Pensionskassen mehr Spielraum für eine renditestärkere Kapitalanlage geben.

Chancenreiche Kapitalanlagen durch Zeit als Risikopuffer

Die neuen Regelungen des BRSG II erlauben es Pensionskassen, ihre Kapitalanlagen volatiler zu gestalten, ohne sofortige Verluste realisieren zu müssen. Temporäre Unterdeckungen können über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ausgeglichen werden, was eine nachhaltig sachwertorientierte Kapitalanlage ermöglicht. Der Faktor Zeit wird hierbei als Risikopuffer anerkannt, wodurch Marktschwankungen langfristig ausgeglichen werden können. Dies führt zu höheren Ertragschancen und erhöht die Wahrscheinlichkeit, die zugesagten Leistungen vollständig erbringen zu können. Das IVS hatte diese Flexibilität bereits im Fachdialog Betriebsrente 2022 gefordert.

Langfristige Stabilität und höhere Renditen

Durch die neuen Regelungen erhalten Pensionskassen die notwendige Flexibilität, um in renditestarke Anlagen zu investieren und langfristig stabile Leistungen zu gewährleisten. Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass Pensionskassen, die lebenslange Rentenleistungen erbringen, den Faktor Zeit als Risikopuffer nutzen können. Dr. Lucius und das IVS sind überzeugt, dass das BRSG II einen positiven Beitrag zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland leistet und die Voraussetzungen für langfristig höhere Renditen schafft.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe