Verbraucherzentrale fordert Gerechtigkeit von Allianz vor Bundesgerichtshof

Ein über sechs Jahre andauernder Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Hamburg und der Allianz Leben nähert sich seinem Höhepunkt. Am 18. September wird der Bundesgerichtshof (BGH) über die Klage entscheiden. Zentraler Vorwurf der Verbraucherzentrale ist, dass die Allianz mit ihrem Vorsorgekonzept Perspektive neuere Verträge zugunsten älterer Kunden benachteiligt.

Rechtslage und Vorwürfe

Die Auseinandersetzung betrifft die Verteilung der Überschüsse aus Kapitalanlagen der Allianz gemäß der Mindestzuführungsverordnung (MindZV). Diese schreibt vor, dass mindestens 90 Prozent der erzielten Kapitalerträge an die Versicherten weitergegeben werden müssen. Die Verbraucherzentrale argumentiert, dass die aktuellen Perspektive-Verträge, die ab 2017 abgeschlossen wurden, im Vergleich zu älteren Verträgen unverhältnismäßig bevorzugt werden. Dies führe zu einer Ungleichbehandlung der Kunden, was sowohl gegen die Mindestzuführungsverordnung als auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.

Gerichtliche Entscheidungen und Ausblick

Das Landgericht Stuttgart entschied zugunsten der Verbraucherzentrale bezüglich bestimmter Klauseln, die die Allianz nicht mehr verwenden darf. Jedoch wurde die Verteilung der Überschüsse zwischen verschiedenen Vertragsgenerationen als rechtens angesehen. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte dieses Urteil teilweise und bestätigte die Wirksamkeit des Überschussbeteiligungssystems der Allianz. Die Allianz zeigt sich zuversichtlich in Bezug auf den Gerichtstermin im September. Ein Sprecher betonte, dass die Mehrheit der beanstandeten Regelungen durch das Oberlandesgericht Stuttgart als wirksam eingestuft wurde und das Überschussbeteiligungssystem der Allianz in vollem Umfang bestätigt wurde.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe