Versicherungsvermittler aufgepasst: Höhere Mindestversicherungssummen ab Oktober

Ab dem 9. Oktober treten neue Regelungen in Kraft, die von Versicherungsvermittlern höhere Mindestversicherungssummen in der Vermögensschadenhaftpflicht fordern. Diese Änderung betrifft die Mindestsummen pro Schadenfall sowie die Gesamtsummen für alle Schadenfälle eines Jahres. Die neue Mindestsumme pro Schadenfall steigt um 264.230 Euro auf 1.564.610 Euro, während die Jahresgesamtdeckungssumme um 391.050 Euro auf 2.315.610 Euro angehoben wird.

Ursache der Änderungen und notwendige Anpassungen

Die ungeraden Beträge resultieren aus der Koppelung der Mindestversicherungssummen an den Europäischen Verbraucherpreisindex. Dirk Czaya, geschäftsführender Vorstand der Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV), erläutert: „Die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde Eiopa überprüft die Mindestversicherungssummen gemäß der IDD-Richtlinie spätestens alle fünf Jahre, um diese an den Index anzupassen.“ Diese regelmäßige Überprüfung soll sicherstellen, dass die Versicherungssummen den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen entsprechen.

Aktiv werden oder abwarten?

Müssen Vermittler nun selbst aktiv werden? Die Antwort lautet „Jein“. Viele Versicherer passen die Summen automatisch an und reichen anschließend eine Globalerklärung bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern ein, wodurch die Vermittler keinen gesonderten Nachweis mehr erbringen müssen. Laut Czaya führen einige Versicherer und Vermittlerverbände diese Anpassungen sogar prämienneutral durch.

Dennoch sollten Vermittler wachsam sein. Höhere Versicherungssummen könnten zu höheren Beiträgen führen. Czaya empfiehlt, sich proaktiv zu vergewissern, dass die eigenen Versicherungsverträge entsprechend angepasst wurden. Eine korrekte und aktuelle VSH-Police ist entscheidend, um die Zulassung als Versicherungsvermittler von der IHK weiterhin zu erhalten.

Die Aufgaben zusammengefasst

Versicherungsvermittler müssen ab Oktober sicherstellen, dass ihre Vermögensschadenhaftpflicht den neuen Mindestversicherungssummen entspricht. Obwohl viele Versicherer automatische Anpassungen vornehmen, sollten Vermittler dies überprüfen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe