Zitat des Tages – Haftpflichtversicherung: Ombudsmann schützt GbR vor Versicherungsausschluss – 04.06.2024

„Der Risikoausschluss bezieht sich auf Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen von Angehörigen des Versicherungsnehmers. Nicht einschlägig ist der Ausschluss, wenn ein Schadenereignis neben dem Angehörigen auch Dritte betrifft.“

Ein aktueller Fall zeigt, dass Haftpflichtversicherer sich nicht immer auf die Angehörigenklausel berufen können, um Schadensansprüche abzulehnen. Der Ombudsmann entschied zugunsten einer Versicherungsnehmerin, deren Ehemann Mitgesellschafter einer Familien-GbR ist. Ein Schaden an der Balkontür wurde beim Reinigen verursacht, und die Versicherung wollte nicht zahlen. Der Ombudsmann betonte, dass die GbR als eigenständige rechtliche Einheit zu betrachten ist und die Angehörigenklausel hier nicht greift. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass Versicherer die spezifischen Umstände jedes Einzelfalls berücksichtigen müssen.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe